Landschaftsverband Rheinland - Qualität für Menschen

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Qualitätsbericht

Gemäß § 137 Abs. 1 SGB V sind alle deutschen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Inhalt, Umfang und Aufbau des folgenden Qualitätsberichts sind den Krankenhäusern verpflichtend vorgegeben (pdf-Datei, öffnet in neuem Fenster). 

Hier können Sie den Qualitätsbericht des LVR-Klinikums Düsseldorf aus dem Jahr 2010 herunterladen:

Hier können Sie den Qualitätsbericht des LVR-Klinikums Düsseldorf aus dem Jahr 2006 und 2008 herunterladen: