Landschaftsverband Rheinland - Qualität für Menschen

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Inhaltsverzeichnis

Institutsambulanz der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Telefonische Terminvereinbarung über das Ambulanz-Sekretariat Frau Acs, montags bis donnerstags 8.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr unter der

Tel.: +49 (0) 211 / 922 - 45 23 

Unser Angebot

Aufgabe der Institutsambulanz ist es, die Versorgungslücke zwischen den Angeboten der kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Praxen, der tagesklinischen und der stationären Behandlung zu schließen.

Wir kooperieren eng

Zu unserem Mitarbeiterteam gehören ÄrztInnen, PsychologInnen und eine Arzthelferin, die als multiprofessionelles Team zusammenarbeiten.

Neben ambulanter kinder- und jugendpsychiatrischer Untersuchung, diagnostischer Abklärung, ausführlicher Beratung und Behandlung, bieten wir gezielte Vorbereitung
und Nachbetreuung bei tagesklinischer und stationärer Aufnahme an bei:

Angesprochen sind Kinder, Jugendliche, ihre Familien und Bezugspersonen.

Allgemeine Zielgruppe

Kinder aller Altersgruppen, Jugendliche und Adoleszente bis 21 Jahre mit Schwierigkeiten
in der Schule, Familie und sozialem Umfeld. Patienten mit akuten und/oder chronischen psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutisch behandelbaren Erkrankungen, Patienten mit Entwicklungsstörungen und chronischen organischen Erkrankungen.

Besondere Schwerpunkte

Wo finden Sie uns

Die Institutsambulanz befindet sich im Haus 22 auf dem Gelände des LVR-Klinikums Düsseldorf.

 

In dringenden Notfällen erreichen Sie den diensthabenden Arzt der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie unter
Tel.: +49 (0) 211 / 922 - 0.

Wir vergeben in unserer Ambulanz Vormittags- und Nachmittagstermine. Gern sehen wir es, wenn die ganze Familie zur Erstvorstellung kommt. Weitere Termine für die Diagnostik und Behandlung werden dann gemeinsam vereinbart.

Sollten Sie über Vorbefunde verfügen, bringen Sie diese sowie das gelbe Vorsorgeheft und die Versichertenkarte des Kindes oder Jugendlichen bitte mit. Eine Überweisung ist ab dem 18. Lebensjahr erforderlich. Kostenträger der Behandlung ist die zuständige Krankenkasse.